Versicherungslexikon: Wichtige Fachausdrücke aus der Versicherungsbranche. Infos bei Noll-Partner in Bruck an der Leitha in Österreich

 

   

 

Startseite

Person

Eigenheim 

Kapital

KFZ  

 

Zulassungsstelle 

Formulare

Versicherungs-Lexikon

Schadensfall 

Die Versicherungsagentur

Aktuell und Informationen

Kontakt zu Noll Partner

Versicherungs-Lexikon

 

Die Versicherungsagentur Noll-Partner hat hier einige wichtige Fachausdrücke aus der Versicherungsbranche zusammengefasst. Dieses Versicherungs-ABC wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Ein Versicherungslexikon für Interessierte.

 

Sollten Sie einen anderen Fachausdruck aus dem Versicherungswesen erklärt haben wollen oder zu einer Beschreibung Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Versicherungsagentur Noll-Partner in Bruck an der Leitha wenden.

Email: office@noll-partner.at

 

 

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 

 

 

 

Anfahrtsplan 

Impressum

Besucher:

 

 

A
Abandon

Aufgabe eines Rechts (oder einer Sache) mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung (Zahlung) entbunden zu sein. Kommt vor:
- Transportversicherung: kann vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer angewendet werden.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Recht des Versicherers (unter bestimmten Bedingungen) - vor allem bei mehreren Geschädigten - sich durch Zahlung bzw Hinterlegung der Versicherungssumme und anteiliger Kosten bei Gericht von weiteren Leistungen zu befreien.

Abbruchkosten

Aufwendungen nach einem Schadensfall für das Abbrechen stehen gebliebener versicherter Gebäudeteile und zerstörten Einrichtungsgegenstände sowie der Abtransport, Ablagern, Entsorgen oder Vernichten davon.

Abfindungserklärung

Im Zusammenhang mit einer Schadenszahlung: Ein Versicherungsnehmer unterschreibt eine Quittung, womit er auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als Entschädigungsquittung bekannt - Vorsicht insbesondere bei Personenschaden!

ABG (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung

ABGB (Abkürzung)

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Abgegrenzte Prämien

Verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.

ABH (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen

ABS (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (-> auch AVB)

Abschlusskosten

Kosten des Versicherers, die einmalig bei Abschluss neuer Versicherungsverträge entstehen. Es wird zwischen inneren (Kosten der Antrags- und Risikoprüfung, Antragsbearbeitung, Polizzenausstellung, Verkaufsförderung) und äußeren Abschlusskosten (Provision, Courtage, Personalkosten Außendienstmitarbeiter) unterschieden.

Abwendungs- und Minderungspflicht

Gemäß §62 VersVG ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines (Feuer-) Schadens (nach Art 4 AFB, Fassung 84: ... im Falle eines drohenden oder eines eingetretenen Schadens ... ) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter -> OBLIEGENHEIT).

adäquat

ursächlich zusammenhängend (-> auch KAUSALZUSAMMENHANG)

AEB (Abkürzung)

Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen

AFB (Abkürzung)

Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen

AFBUB (Abkürzung)

Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen

AFIB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung

 

 
AHVB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

AIDA (Abkürzung Association Internationale de Droit des Assurances)

1960 gegründete Internationale Vereinigung für Versicherungsrecht. Zweck: Entwicklung und Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rechts der Versicherung jeder Art und jeden Charakters. Die Vereinigung veranstaltet in einem regelmäßigen Turnus von vier Jahren Weltkongresse mit Referaten und Diskussionen zu international bedeutsamen Themen.

AISAM (Abkürzung Association Internationale des Sociétés d'Assurance Mutuelle)

Internationale Vereinigung der Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Paris.

AKHB (Abkürzung)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

ALDIS (Abkürzung)

Austrian Lightning Detektion & Information System = besteht aus Messsensoren, flächendeckend über ganz Österreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem Zentralcomputer. Zweck:
1) Ortung der Einschlagstelle
2) Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit)
3) Entfernung zum Schadensort
Eine wertvolle Hilfe für VR und VN.

Allrisk (Abkürzung)

Darunter versteht man eine Vielgefahren-Versicherung, d.h., es werden alle Werte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu unterscheiden gedeckt, auf Grund dieser der VR Entschädigung leistet - nach dem Motto: "Was nicht dezidiert ausgeschlossen ist, gilt als versichert".

AMB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (Maschinenbruch-Versicherung)

AMBUB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Amortisation

Unterschied zwischen dem Neu- und Zeitwert einer Sache

AÖSP (Abkürzung)

Allgemeine österreichische Speditionsbedingungen

ARB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

ARK und ABK (Abkürzung)

Aufräumungskosten = Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes bis zur nächst geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte (soweit sie die versicherten Sachen betreffen). Gilt nicht für die Beseitigung von (s. auch) "Sondermüll" !
Abbruchkosten = Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen gebliebener Teile versicherter Baulichkeiten und deren Abführung bis zu nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte.

Assekuranz

Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).

Assistance

darunter versteht man Hilfe, Beistand; wird von vielen VR im weiten Feld von Service-Leistungen unter verschiedenen Bezeichnungen (zB Notfallhilfe, MEHR-Versicherung uä.) in allen Lebensbereichen wie Kfz, Haushalt, Unfall, Gesundheit udgl. als Zusatz einer Basisversicherung in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei angeboten (z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.)

ASTB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung

ASVG (Abkürzung)

Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz

Außenversicherung (AV)

Man unterscheidet:
a) Abhängige AV = wenn
versicherte Sachen an einem zusätzlichen Versicherungsort (territorial begrenzt) in der Versicherungssumme für den Versicherungsort des Betriebes enthalten sind.
b) Selbständige AV = wenn die außenversicherten Sachen eine eigene Position mit eigener Versicherungssumme innerhalb der Betriebsversicherungspolizze für einen anderen Versicherungsort bilden.

AUVB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung

AVB (Abkürzung)

Allgemeine Versicherungs-Bedingungen sind Bedingungen, die in gleichliegenden Versicherungsverträgen als Bestandteil aufgenommen werden können.

AWB (Abkürzung)

Allgemeine Bedingungen für Versicherung gegen Leitungswasserschäden

 

 

 
B
 
Baukostenindex / Teilindex Baumeisterarbeiten

Der Index der Baumeisterarbeiten (ÖSTAT), der auch als Baukostenindex (OeNB) bezeichnet wird, ergibt sich aus der Summe der Aufwendungen für Arbeit und für Baustoffe inklusive MwSt für eine 50 m2 Einheit eines Wohnungsrohbaues für Wien mit einem umbauten Raum von 300 m3. Er wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt (1945 = 100,0) und trägt auch den Namen "Maculan-Index". 1991 erfolgte eine Modifizierung und Umbasierung des "Maculan-Index" auf Basis 1990 = 100,0. Um die Kontinuität zu wahren, wurde an der Systematik der Indexberechnung, das heißt der Errechnung des Indexwertes "Baumeister" bzw. "Gesamtbau", prinzipiell festgehalten. Um den Vergleich mit anderen Preisindizes zu erleichtern, wird er im Statistikteil auf Basis 1986 = 100,0, ab dem Jahr 2001 auf Basis 2000 = 100,0 wiedergegeben.

Bauwesenversicherung

auch Bauleistungsversicherung genannt. Es handelt sich um eine kombinierte (gebündelte) Sachversicherung gegen unvorhergesehene Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten Bauleistung und an der zugehörigen Baustelleneinrichtung (völlige oder teilweise Zerstörung). Sie kann vom Bauherrn oder auch vom Bauunternehmer abgeschlossen werden.

Begünstigung oder Bezugsberechtigung

liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird, d.h., der Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll.
a) Widerruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer jederzeit (praktisch täglich neu bestimmt werden
b) Unwiderruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer nur mit dessen Zustimmung geändert werden Bereicherungsverbot In der gesamten
Schadensversicherung gilt gemäß §55 VersVG das Bereicherungsverbot, d.h., auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des effektiven Schaden zu ersetzen.

Beteiligungen

Beteiligungen sind Anteile oder Stimmrechte an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile an Unternehmen, deren wesentlichstes Ziel die Venture-Finanzierung darstellt. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, deren Nennbeträge insgesamt 25 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft erreichen.
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer Personengesellschaft des Handelsrechts gilt stets als Beteiligung; für andere Beteiligungen an Personengesellschaften des Handelsrechts gilt der erste Absatz sinngemäß.

Beteiligungsunternehmen

Beteiligungsunternehmen sind Unternehmen, an denen das bilanzierende Versicherungsunternehmen eine Beteiligung hält oder Unternehmen, die am bilanzierenden Versicherungsunternehmen eine Beteiligung halten.

Betriebliche Kollektivversicherung

Die "Betriebliche Kollektivversicherung" ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der "zweiten Säule" eingeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist als Lebensversicherung mit Zinsgarantie eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von Betrieben daher besonders gut als weiteres Instrument der Mitarbeitermotivation benützt werden.

Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV)

Das Bildungsakademie ist satzungsgemäß ein Verein mit Sitz in Wien. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Die Errichtung von Landesstellen, die Gründung von regionalen und überregionalen Institutionen, Vereinen usw., die eine vergleichbare Zielsetzung haben, ist möglich. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr (§ 1).
Der Zweck des Vereins ist

  • Die Aus- und Weiterbildung der in der österreichischen Versicherungswirtschaft tätigen Menschen
  • Die Umschulung Erwachsener, die nach anderweitiger Berufsausbildung erst in späteren Lebensjahren in der Versicherungswirtschaft tätig werden möchten
  • Die Ausbildung von Fachleuten, die in der Wirtschaft und im Bildungswesen mit Versicherungsfragen befasst sind (§ 2)

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder (§ 4 Z 1; Definition siehe § 4 Z 2 bis Z 6)

 
Bindungsfrist

Neuregelung ab 1.1.1 995 (nicht für Anträge davor) durch den neuen §1a VersVG: Dieser stellt klar, dass grundsätzlich die maximal zulässige Bindungsfrist mit 6 Wochen begrenzt ist, sofern der Antrag auf einem vom Versicherer verwendeten Formblatt gestellt wird. Eine längere Bindungsfrist ist nur rechtskräftig, wenn sie im einzelnen ausgehandelt wird.

Bonus-Malus-System

Bei einem Bonus-Malus-System richtet sich die Prämienbemessung nach dem Schadenverlauf während einer Beobachtungsperiode. Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden steigt die zu leistende Prämienzahlung nach und nach zu einem festgelegten Vielfachen der Tarifprämie. Zum Bonus-Malus-System siehe auch: § 10 KHVG 1987 (BGBl. 296/1987) und VO d. BMF vom 27.7.1987 (BGBl. 369/88) idF BGBl. 108/1988, sowie Baran, P./Braumüller, P: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. - Wien 1991.- 436 S.

Bruchteilversicherung

bedeutet, dass nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes (zB bei großen Warenlagern) versichert wird, vor allem in der Einbruchdiebstahl - bzw Leitungswasser - Versicherung

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) umfasst alle im Inland erstellten, zur Endverwendung (privater und öffentlicher Konsum, Lagerveränderung, Brutto-Anlageinvestitionen usw.) bestimmten Güter und Dienstleistungen, gleichgültig, ob von Produzenten mit Sitz im In- oder Ausland erzeugt. Näheres zum Begriff des BIP siehe auch: Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hg.): Österreichs Volkseinkommen 1970-1980. - Wien 1979. (Beiträge zur österreichischen Statistik; Heft 635).

Bündelversicherung

Ist der Zusammenschluss mehrerer Versicherungssparten in einer Polizze.

BUFT (Abkürzung)

Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberuflich Tätige

BUV (Abkürzung)

(BU) Betriebsunterbrechungs-Versicherung

BVB (Abkürzung)

Besondere Versicherungs-Bedingungen sind solche Versicherungs-Bedingungen, die keine Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen darstellen, sondern nur auf einen Einzelvertrag oder eine bestimmte Zahl einzelner Verträge abgestimmt sind.

 

 

 
Captive Insurance

bedeutet Selbstversicherung - eine Versicherungsgesellschaft, die sich im Eigentum eines Industriekonzerns befindet und ausschließlich die eigenen Risken deckt.

CEA (Abkürzung)

Comité Européen des Assecurances = Europäisches Versicherungskomitee mit Sitz in Paris.

Chomageversicherung

aus dem französischen ebenfalls Betriebsunterbrechungs- - Versicherung

CIF (Abkürzung)

Cost lnsurance Freight = Frachtkosten inkl. Versicherung trägt der Verkäufer einer Ware

CIP (Abkürzung)

Cost Insurance Paid = frachtfrei versichert - Verkäufer schließt eine Transportversicherung für Waren gegen die Gefahr eines Schiffunterganges und Schäden an der Ware ab

CMR (Abkürzung)

Convention Marachandises Route = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. CMR regelt schwerpunktmäßig die Haftung des Frachtführers (in Österreich auf Basis BGBl 1 961/1 38)

Comité Européen des Assurances (CEA Abkürzung)

Das CEA ist die Vereinigung der nationalen Versicherungsverbände in Europa mit Sitz in Brüssel.

Die Aufgaben des CEA umfassen

  • die Vertretung der europäischen Versicherer
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedsverbänden, usw. 

Mitglieder des CEA sind die nationalen Versicherungsverbände. Als neue Mitglieder können die nationalen Versicherungsverbände aus noch nicht im CEA vertretenen Ländern zugelassen werden, wenn sie, in Übereinstimmung mit Art. I der Geschäftsordnung, Versicherungsunternehmen umfassen, die in ihrem Markt in freiem Wettbewerb miteinander arbeiten. Pro Land kann nur ein nationaler Verband zugelassen werden.

 
Courtage (Abkürzung)

Maklerprovision

 

 

 
D
 
Dauerrabatt

Für langjährige Versicherungsverträge wird von der Versicherung häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt (Konsumenten haben die Möglichkeit, den Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach drei Jahren zu kündigen), muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.

Deckung

bedeutet, dass für bestimmte Schadensereignisse Versicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages besteht (speziell in der Haftpflichtversicherung Abdeckung von Schadenersatzansprüchen eines geschädigten "Dritten").

Deckungsbeitrag

(in der BU-Versicherung) Differenz zwischen Erlös und produktionsabhängiger Kosten (variabler Kosten)

Deckungskonzepte

Versicherungsgesellschaften bieten oft mehrere alternative Deckungskonzepte an (z.B. Basis-, Komfort- und Optimalschutz). Diese Deckungskonzepte bauen aufeinander auf und können auch noch mit Sonderklauseln ergänzt werden. Meistens ist es günstiger, ein umfassenderes Deckungskonzept zu wählen als ein schwächeres mit zusätzlichen Einschlüssen. Zum Beispiel: Fahrraddiebstahl ist meistens im höchsten Deckungskonzept enthalten (neben weiteren zusätzlichen Leistungen). Würde man das mittlere Deckungskonzept wählen und den Fahrraddiebstahl zusätzlich versichern, wäre der Beitrag oft höher als bei der idealen Variante.

Deckungsrückstellung

Versicherungstechnische Rückstellung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden.

Deckungsstock (Deckungskapital)

In der Höhe des Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung übernommenen Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten ist (§ 20 Abs. 1 VAG).

Deckungszusage

auch vorläufige Deckung genannt, ist ein wichtiges Instrument, nach Antragsstellung einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum bis zur Polizzenausfertigung bzw -zustellung zu überbrücken, das heißt, der Antragsteller hat die Möglichkeit einen sofortigen Versicherungsschutz zu verlangen. Insbesondere wichtig für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Eine vorläufige Deckung begründet ein selbständiges Vertragsverhältnis. Wenngleich für alle Versicherungsnehmer durch den neuen §1a VersVG (per 1.1.1995) eine neue Regelung geschaffen wurde, ist das Begehren einer vorläufigen Deckungszusage absolut sinnvoll.

Deflator (des Bruttoinlandsprodukts)

Kennziffer zur Inflationsbereinigung. Der Deflator des Bruttoinlandsprodukts ist der implizite Preisindex des Bruttoinlandsprodukts; er repräsentiert daher im Unterschied zum Verbraucherpreisindex alle in Österreich erzeugten Waren.

Direktversicherer / direktes Geschäft

Diejenige Versicherungsgesellschaft, welche in einem direkten Vertragsverhältnis zum Versicherungsnehmer steht. Die Unterscheidung folgt aus dem Haftungsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Haftet das Versicherungsunternehmen dem Versicherten unmittelbar aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag (der Polizze), so heißt das Geschäft direkt. Das direkte Geschäft gliedert sich in eigenes und Beteiligungsgeschäft. Dem direkten Geschäft steht das Rückversicherungsgeschäft gegenüber. (Im Gegensatz zu den anderen Statistiken beziehen die Angaben zur Wertschöpfung der Privatversicherungen die zusammengefassten Bilanzen und die zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnungen der Versicherungsunternehmen die Rückversicherung mit ein.

Dread Disease

wörtlich "schwere Krankheit", praktisch eine Zusatzversicherung mit gleicher VS im Rahmen einer üblichen Er- und Ablebensversicherung im Falle von "schweren Erkrankungen" zB Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Organtransplantationen, Nierenversagen, Querschnittslähmung, Bypass, Erblindung, Alzheimer etc., sofern diese im Versicherungsvertrag festgelegt wurden. In dieses Bereich fällt auch eine totale bzw permanente Erwerbsunfähigkeit als Folge einer dieser Krankheiten oder auch durch Unfall. Der Umfang dieses Zusatzangebotes ist gesellschaftsverschieden.

Dritte(r)

Darunter versteht man Drittgeschädigte, das sind jene, die in der Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche gegen den VN geltend machen. Auch in der LV bzw UV kann man von einem "Dritten" = Bezugsberechtigter sprechen.

 

 

 
E
EC Abkürzung für Extended Coverage

(EC) bedeutet: Erweiterte Deckung. Meist im Anschluss an eine Feuer-Industrie-Versicherung können unter diesem Titel (gebündelt) die verschiedensten Gefahrenquellen versichert werden: - innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall - Sprinkler-Leckage - Sturm, Hagel - Gebäudeeinsturz - Nicht genannte Gefahren - Erdbeben - Hochwasser womit man in die Nähe einer s. auch "ALLRISK" - Versicherung kommen könnte.

EHVB (Abkürzung)

Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn  Täter in die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht oder unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt.

Eingebrachte Sachen

im Sinne des §970 ABGB gelten Sachen als eingebracht, die dem Wirte oder einem seiner Leute übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht sind. Analoge Haftung für Fahrzeuge in hierfür vorgesehenen Aufbewahrungsräume (Garagen). Gilt nicht für "Speisegäste" (wohl im Zusammenhang mit einer Beherbergung), sonst nur für "Logiergäste".

Einlösungsfrist

für ein Erstprämie (gem §38 VersVG) beträgt sie 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Zahlungsaufforderung, ansonsten bei Nicht- oder Spätzahlung Leistungsfreiheit eintreten kann. Wurde nur die reine Prämie (ohne Zinsen und Kosten) bezahlt, besteht Deckung: Bagatellregelung (nach §39a VersVG): 10% der Prämie, maximal € 60.- sind "folgenfrei". Analoge Regelung besteht auch für Folgeprämien (gem §39 VersVG).

Einmalerlag

Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt.

EKHG (Abkürzung)

Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz

Emmission

bedeutet das Ausströmen von luftverunreinigenden Schadstoffen in die Außenluft.

Entwicklungsstand der Versicherungswirtschaft

Kennzahlen des versicherungswirtschaftlichen Entwicklungsstandes sind u.a. das Prämienaufkommen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Prämienaufkommen pro Kopf, aber auch das Verhältnis von Personen- zu Sachversicherungen (Personenversicherung: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung). Allgemein wird davon ausgegangen, dass mit steigendem Wohlstand, vermehrter wirtschaftlicher Aktivität und fortschreitender Arbeitsteilung der Bedarf an Versicherungsschutz zunimmt.

ERB (Abkürzung)

Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz - Versicherung

Erbschaftssteuer-Versicherung

liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer (im Rahmen einer Lebensversicherung) verfügt, dass die Versicherungssumme im Leistungsfalle (Ableben) vorrangig dem zuständigen Finanzamt zur Abdeckung der anfallenden Erbschaftssteuer-Versicherung zur Verfügung gestellt wird, wodurch der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei bleibt.

Er- und Ablebensversicherung
Die Er- und Ablebensversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt
  • bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder
  • bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen.

Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.

 
Erstrisikoversicherung (Versicherung auf erstes Risiko)
Wenn bestimmte Gefahren nach dem Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Versicherungswert zu entschädigen sind, nennt man dies eine Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung.
Versicherung auf Erstes Risiko:
Viele Versicherungen bieten fixe Pauschalsummen an, bis zu denen jeder Schaden (bei Einbruchdiebstahl und Beraubung bis zu den angegebenen Wertgrenzen) voll ersetzt wird. Dies, um die Gefahr einer Unter- bzw. Überversicherung zu vermeiden.
 
Erstversicherer - siehe Direktversicherer
 
Explosion

ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Extended Coverage - abgekürzt EC

(EC) bedeutet: Erweiterte Deckung. Meist im Anschluss an eine Feuer-Industrie-Versicherung können unter diesem Titel (gebündelt) die verschiedensten Gefahrenquellen versichert werden: - innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall - Sprinkler-Leckage - Sturm, Hagel - Gebäudeeinsturz - Nicht genannte Gefahren - Erdbeben - Hochwasser womit man in die Nähe einer s. auch "ALLRISK" - Versicherung kommen könnte.