-
Verrechnete Prämien, gekürzt um
den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den
Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von
Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.
- ABH
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für
Haushaltversicherungen
- ABS
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Sachversicherung (-> auch AVB)
-
Abschlusskosten
-
Kosten des Versicherers, die
einmalig bei Abschluss neuer Versicherungsverträge entstehen. Es wird zwischen
inneren (Kosten der Antrags- und Risikoprüfung, Antragsbearbeitung,
Polizzenausstellung, Verkaufsförderung) und äußeren Abschlusskosten
(Provision, Courtage, Personalkosten Außendienstmitarbeiter) unterschieden.
-
Abwendungs- und Minderungspflicht
-
Gemäß §62 VersVG ist ein
Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines (Feuer-) Schadens (nach
Art 4 AFB, Fassung 84: ... im Falle eines drohenden oder eines eingetretenen
Schadens ... ) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die
Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter ->
OBLIEGENHEIT).
- adäquat
-
ursächlich zusammenhängend (->
auch KAUSALZUSAMMENHANG)
- AEB
(Abkürzung)
-
Allgemeine
Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen
- AFB
(Abkürzung)
-
Allgemeine
Feuerversicherungs-Bedingungen
- AFBUB
(Abkürzung)
-
Allgemeine
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen
- AFIB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung
- AHVB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung
- AIDA
(Abkürzung Association Internationale
de Droit des Assurances)
-
1960 gegründete Internationale
Vereinigung für Versicherungsrecht. Zweck: Entwicklung und Förderung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rechts der Versicherung jeder
Art und jeden Charakters. Die Vereinigung veranstaltet in einem regelmäßigen
Turnus von vier Jahren Weltkongresse mit Referaten und Diskussionen zu
international bedeutsamen Themen.
- AISAM
(Abkürzung Association Internationale
des Sociétés d'Assurance Mutuelle)
-
Internationale Vereinigung der
Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Paris.
- AKHB
(Abkürzung)
-
Allgemeine
Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- ALDIS
(Abkürzung)
-
Austrian Lightning Detektion &
Information System = besteht aus Messsensoren, flächendeckend über ganz
Österreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem
Zentralcomputer. Zweck:
1) Ortung der Einschlagstelle
2) Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit)
3) Entfernung zum Schadensort
Eine wertvolle Hilfe für VR und VN.
- Allrisk
(Abkürzung)
-
Darunter versteht man eine
Vielgefahren-Versicherung, d.h., es werden alle Werte und Sachen eines
Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung,
Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu
unterscheiden gedeckt, auf Grund dieser der VR Entschädigung leistet - nach
dem Motto: "Was nicht dezidiert ausgeschlossen ist, gilt als versichert".
- AMB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Versicherung
von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten
(Maschinenbruch-Versicherung)
- AMBUB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
-
Amortisation
-
Unterschied zwischen dem Neu-
und
Zeitwert einer Sache
- AÖSP
(Abkürzung)
-
Allgemeine österreichische
Speditionsbedingungen
- ARB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung
- ARK und
ABK (Abkürzung)
-
Aufräumungskosten =
Aufwendungen
für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes bis zur
nächst geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte (soweit sie die
versicherten Sachen betreffen). Gilt nicht für die Beseitigung von (s. auch)
"Sondermüll" !
Abbruchkosten = Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen
gebliebener Teile versicherter Baulichkeiten und deren Abführung bis zu
nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte.
- Assekuranz
-
Traditioneller Ausdruck für
Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
-
Assistance
-
darunter versteht man Hilfe,
Beistand;
wird von vielen VR im weiten Feld von Service-Leistungen unter verschiedenen
Bezeichnungen (zB Notfallhilfe, MEHR-Versicherung uä.) in allen
Lebensbereichen wie Kfz, Haushalt, Unfall, Gesundheit udgl. als Zusatz einer
Basisversicherung in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei angeboten
(z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei
Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.)
- ASTB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Sturmschaden-Versicherung
- ASVG
(Abkürzung)
-
Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz
-
Außenversicherung (AV)
-
Man unterscheidet:
a) Abhängige AV = wenn
versicherte Sachen an
einem zusätzlichen Versicherungsort (territorial begrenzt) in der
Versicherungssumme für den Versicherungsort des Betriebes enthalten sind.
b) Selbständige AV = wenn die außenversicherten Sachen eine eigene Position
mit eigener Versicherungssumme innerhalb der Betriebsversicherungspolizze für
einen anderen Versicherungsort bilden.
- AUVB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für die
Unfallversicherung
- AVB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen
sind Bedingungen, die in gleichliegenden Versicherungsverträgen als
Bestandteil aufgenommen werden können.
- AWB
(Abkürzung)
-
Allgemeine Bedingungen für
Versicherung
gegen Leitungswasserschäden
-
-
Baukostenindex / Teilindex Baumeisterarbeiten
-
Der Index der Baumeisterarbeiten (ÖSTAT),
der auch als Baukostenindex (OeNB) bezeichnet wird, ergibt sich aus der Summe
der Aufwendungen für Arbeit und für Baustoffe inklusive MwSt für eine 50 m2
Einheit eines Wohnungsrohbaues für Wien mit einem umbauten Raum von 300 m3. Er
wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt (1945 = 100,0) und trägt auch
den Namen "Maculan-Index". 1991 erfolgte eine Modifizierung und Umbasierung
des "Maculan-Index" auf Basis 1990 = 100,0. Um die Kontinuität zu wahren,
wurde an der Systematik der Indexberechnung, das heißt der Errechnung des
Indexwertes "Baumeister" bzw. "Gesamtbau", prinzipiell festgehalten. Um den
Vergleich mit anderen Preisindizes zu erleichtern, wird er im Statistikteil
auf Basis 1986 = 100,0, ab dem Jahr 2001 auf Basis 2000 = 100,0 wiedergegeben.
-
Bauwesenversicherung
-
auch Bauleistungsversicherung
genannt.
Es handelt sich um eine kombinierte (gebündelte) Sachversicherung gegen
unvorhergesehene Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten
Bauleistung und an der zugehörigen Baustelleneinrichtung (völlige oder
teilweise Zerstörung). Sie kann vom Bauherrn oder auch vom Bauunternehmer
abgeschlossen werden.
-
Begünstigung oder Bezugsberechtigung
-
liegt vor, wenn eine Lebens-
oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird, d.h., der
Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit
erhalten soll.
a) Widerruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer jederzeit
(praktisch täglich neu bestimmt werden
b) Unwiderruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer nur mit dessen
Zustimmung geändert werden Bereicherungsverbot In der gesamten
Schadensversicherung
gilt gemäß §55 VersVG das Bereicherungsverbot, d.h., auch wenn die
Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts
des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem
Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des effektiven Schaden zu ersetzen.
-
Beteiligungen
-
Beteiligungen sind Anteile oder
Stimmrechte an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen
Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu
dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft
sind oder nicht. Dies gilt in gleicher Weise für Anteile an Unternehmen, deren
wesentlichstes Ziel die Venture-Finanzierung darstellt. Als Beteiligung gelten
im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft,
deren Nennbeträge insgesamt 25 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft
erreichen.
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer
Personengesellschaft des Handelsrechts gilt stets als Beteiligung; für andere
Beteiligungen an Personengesellschaften des Handelsrechts gilt der erste
Absatz sinngemäß.
-
Beteiligungsunternehmen
-
Beteiligungsunternehmen sind
Unternehmen, an denen das bilanzierende Versicherungsunternehmen eine
Beteiligung hält oder Unternehmen, die am bilanzierenden
Versicherungsunternehmen eine Beteiligung halten.
-
Betriebliche
Kollektivversicherung
-
Die "Betriebliche
Kollektivversicherung" ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung
bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der "zweiten Säule"
eingeführt. Die Betriebliche Kollektivversicherung ist als Lebensversicherung
mit Zinsgarantie eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von
Betrieben daher besonders gut als weiteres Instrument der
Mitarbeitermotivation benützt werden.
-
Bildungsakademie der
Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV)
-
Das Bildungsakademie ist
satzungsgemäß ein Verein mit Sitz in Wien. Der Tätigkeitsbereich erstreckt
sich über das gesamte Bundesgebiet. Die Errichtung von Landesstellen, die
Gründung von regionalen und überregionalen Institutionen, Vereinen usw., die
eine vergleichbare Zielsetzung haben, ist möglich. Als Geschäftsjahr gilt das
Kalenderjahr (§ 1).
Der Zweck des Vereins ist
-
Die Aus- und Weiterbildung der
in der österreichischen Versicherungswirtschaft tätigen Menschen
-
Die Umschulung Erwachsener,
die nach anderweitiger Berufsausbildung erst in späteren Lebensjahren in
der Versicherungswirtschaft tätig werden möchten
-
Die Ausbildung von Fachleuten,
die in der Wirtschaft und im Bildungswesen mit Versicherungsfragen befasst
sind (§ 2)
Die Mitglieder des Vereines
gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, korrespondierende und
Ehrenmitglieder (§ 4 Z 1; Definition siehe § 4 Z 2 bis Z 6)
-
-
Bindungsfrist
-
Neuregelung ab 1.1.1 995 (nicht
für Anträge davor) durch den neuen §1a VersVG: Dieser stellt klar, dass
grundsätzlich die maximal zulässige Bindungsfrist mit 6
Wochen
begrenzt ist, sofern der Antrag auf einem vom Versicherer verwendeten
Formblatt gestellt wird. Eine längere Bindungsfrist ist nur rechtskräftig,
wenn sie im einzelnen ausgehandelt wird.
-
Bonus-Malus-System
-
Bei einem Bonus-Malus-System
richtet sich die Prämienbemessung nach dem Schadenverlauf während einer
Beobachtungsperiode. Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung
stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden
steigt die zu leistende Prämienzahlung nach und nach zu einem festgelegten
Vielfachen der Tarifprämie. Zum Bonus-Malus-System siehe auch: § 10 KHVG 1987
(BGBl. 296/1987) und VO d. BMF vom 27.7.1987 (BGBl. 369/88) idF BGBl.
108/1988, sowie Baran, P./Braumüller, P: Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. - Wien 1991.- 436 S.
-
Bruchteilversicherung
-
bedeutet, dass nur ein
Bruchteil (in %) des
Gesamtwertes (zB bei großen Warenlagern) versichert wird, vor allem in der
Einbruchdiebstahl - bzw Leitungswasser - Versicherung
-
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen
-
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
umfasst alle im Inland erstellten, zur Endverwendung (privater und
öffentlicher Konsum, Lagerveränderung, Brutto-Anlageinvestitionen usw.)
bestimmten Güter und Dienstleistungen, gleichgültig, ob von Produzenten mit
Sitz im In- oder Ausland erzeugt. Näheres zum Begriff des BIP siehe auch:
Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hg.): Österreichs Volkseinkommen
1970-1980. - Wien 1979. (Beiträge zur österreichischen Statistik; Heft 635).
-
Bündelversicherung
-
Ist der Zusammenschluss
mehrerer
Versicherungssparten in
einer Polizze.
- BUFT
(Abkürzung)
-
Betriebsunterbrechungsversicherung
für
Freiberuflich Tätige
- BUV
(Abkürzung)
-
(BU) Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- BVB
(Abkürzung)
-
Besondere Versicherungs-Bedingungen
sind solche Versicherungs-Bedingungen, die keine Allgemeinen
Versicherungs-Bedingungen darstellen, sondern nur auf einen Einzelvertrag oder
eine bestimmte Zahl einzelner Verträge abgestimmt sind.
-
Captive Insurance
-
bedeutet Selbstversicherung -
eine
Versicherungsgesellschaft, die sich im Eigentum eines Industriekonzerns
befindet und ausschließlich die eigenen Risken deckt.
- CEA
(Abkürzung)
-
Comité Européen des
Assecurances
= Europäisches Versicherungskomitee mit Sitz in Paris.
-
Chomageversicherung
-
aus dem französischen ebenfalls
Betriebsunterbrechungs-
- Versicherung
- CIF
(Abkürzung)
-
Cost lnsurance Freight =
Frachtkosten
inkl. Versicherung trägt der Verkäufer einer Ware
- CIP
(Abkürzung)
-
Cost Insurance Paid =
frachtfrei versichert
- Verkäufer schließt eine Transportversicherung für Waren gegen die Gefahr
eines Schiffunterganges und Schäden an der Ware ab
- CMR
(Abkürzung)
-
Convention Marachandises
Route
= Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr. CMR regelt schwerpunktmäßig die Haftung des Frachtführers
(in Österreich auf Basis BGBl 1 961/1 38)
-
Comité Européen des Assurances (CEA Abkürzung)
-
Das CEA ist die Vereinigung der
nationalen Versicherungsverbände in Europa mit Sitz in Brüssel.
Die Aufgaben des CEA umfassen
-
die Vertretung der
europäischen Versicherer
-
die Förderung der
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedsverbänden, usw.
Mitglieder des CEA sind
die nationalen Versicherungsverbände. Als neue Mitglieder können die
nationalen Versicherungsverbände aus noch nicht im CEA vertretenen Ländern
zugelassen werden, wenn sie, in Übereinstimmung mit Art. I der
Geschäftsordnung, Versicherungsunternehmen umfassen, die in ihrem Markt in
freiem Wettbewerb miteinander arbeiten. Pro Land kann nur ein nationaler
Verband zugelassen werden.
-
-
Courtage (Abkürzung)
-
Maklerprovision
-
-
Dauerrabatt
-
Für langjährige
Versicherungsverträge wird von der Versicherung häufig ein Prämiennachlass
gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich
vereinbarten Laufzeit gekündigt (Konsumenten haben die Möglichkeit, den
Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit nach drei Jahren zu
kündigen), muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen
versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.
- Deckung
-
bedeutet, dass
für bestimmte
Schadensereignisse Versicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages
besteht (speziell in der Haftpflichtversicherung Abdeckung von
Schadenersatzansprüchen eines geschädigten "Dritten").
-
Deckungsbeitrag
-
(in der BU-Versicherung)
Differenz zwischen Erlös und produktionsabhängiger Kosten (variabler Kosten)
-
Deckungskonzepte
-
Versicherungsgesellschaften bieten
oft mehrere alternative Deckungskonzepte an (z.B. Basis-, Komfort- und
Optimalschutz). Diese Deckungskonzepte bauen aufeinander auf und können auch
noch mit Sonderklauseln ergänzt werden. Meistens ist es günstiger, ein
umfassenderes Deckungskonzept zu wählen als ein schwächeres mit zusätzlichen
Einschlüssen. Zum Beispiel: Fahrraddiebstahl ist meistens im höchsten
Deckungskonzept enthalten (neben weiteren zusätzlichen Leistungen). Würde man
das mittlere Deckungskonzept wählen und den Fahrraddiebstahl zusätzlich
versichern, wäre der Beitrag oft höher als bei der idealen Variante.
-
Deckungsrückstellung
-
Versicherungstechnische
Rückstellung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in
Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben
werden.
-
Deckungsstock
(Deckungskapital)
-
In der Höhe des
Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung übernommenen
Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen
zu verwalten ist (§ 20 Abs. 1 VAG).
-
Deckungszusage
-
auch vorläufige Deckung
genannt, ist ein wichtiges Instrument, nach Antragsstellung einen
möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum bis zur Polizzenausfertigung bzw
-zustellung zu überbrücken, das heißt, der Antragsteller hat die Möglichkeit
einen sofortigen
Versicherungsschutz zu
verlangen. Insbesondere wichtig für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Eine
vorläufige Deckung begründet ein selbständiges Vertragsverhältnis. Wenngleich
für alle Versicherungsnehmer durch den neuen §1a VersVG (per 1.1.1995) eine
neue Regelung geschaffen wurde, ist das Begehren einer vorläufigen
Deckungszusage absolut sinnvoll.
-
Deflator (des
Bruttoinlandsprodukts)
-
Kennziffer zur
Inflationsbereinigung. Der Deflator des Bruttoinlandsprodukts ist der
implizite Preisindex des Bruttoinlandsprodukts; er repräsentiert daher im
Unterschied zum Verbraucherpreisindex alle in Österreich erzeugten Waren.
-
Direktversicherer /
direktes Geschäft
-
Diejenige
Versicherungsgesellschaft, welche in einem direkten Vertragsverhältnis zum
Versicherungsnehmer steht. Die Unterscheidung folgt aus dem Haftungsverhältnis
zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Haftet das
Versicherungsunternehmen dem Versicherten unmittelbar aus dem abgeschlossenen
Versicherungsvertrag (der Polizze), so heißt das Geschäft direkt. Das direkte
Geschäft gliedert sich in eigenes und Beteiligungsgeschäft. Dem direkten
Geschäft steht das Rückversicherungsgeschäft gegenüber. (Im Gegensatz zu den
anderen Statistiken beziehen die Angaben zur Wertschöpfung der
Privatversicherungen die zusammengefassten Bilanzen und die zusammengefassten
Gewinn- und Verlustrechnungen der Versicherungsunternehmen die
Rückversicherung mit ein.
- Dread
Disease
-
wörtlich "schwere Krankheit",
praktisch
eine Zusatzversicherung mit gleicher VS im Rahmen einer üblichen Er- und
Ablebensversicherung im Falle von "schweren Erkrankungen" zB Krebs,
Schlaganfall, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Organtransplantationen,
Nierenversagen, Querschnittslähmung, Bypass, Erblindung, Alzheimer etc.,
sofern diese im Versicherungsvertrag festgelegt wurden. In dieses Bereich
fällt auch eine totale bzw permanente Erwerbsunfähigkeit als Folge einer
dieser Krankheiten oder auch durch Unfall. Der Umfang dieses Zusatzangebotes
ist gesellschaftsverschieden.
-
Dritte(r)
-
Darunter versteht man
Drittgeschädigte,
das sind jene, die in der Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche gegen
den VN geltend machen. Auch in der LV bzw UV kann man von einem "Dritten" =
Bezugsberechtigter sprechen.
-
EC Abkürzung für
Extended Coverage
-
(EC) bedeutet: Erweiterte
Deckung. Meist im Anschluss an eine Feuer-Industrie-Versicherung können unter
diesem Titel (gebündelt) die verschiedensten
Gefahrenquellen
versichert werden: - innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder
Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall - Sprinkler-Leckage -
Sturm, Hagel - Gebäudeeinsturz - Nicht genannte Gefahren - Erdbeben -
Hochwasser womit man in die Nähe einer s. auch "ALLRISK" - Versicherung kommen
könnte.
-
EHVB (Abkürzung)
-
Ergänzende Allgemeine
Bedingungen
für die Haftpflichtversicherung
-
Einbruchdiebstahl
-
Einbruchdiebstahl liegt dann vor,
wenn Täter in die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder
Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht oder unter
Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt
bestimmt sind, einsteigt.
-
Eingebrachte Sachen
-
im Sinne des §970 ABGB gelten
Sachen als eingebracht,
die dem Wirte oder einem seiner Leute übergeben oder an einen von diesen
angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht sind. Analoge Haftung für
Fahrzeuge in hierfür vorgesehenen Aufbewahrungsräume (Garagen). Gilt nicht für
"Speisegäste" (wohl im Zusammenhang mit einer Beherbergung), sonst nur für
"Logiergäste".
-
Einlösungsfrist
-
für ein Erstprämie (gem §38
VersVG)
beträgt sie 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Zahlungsaufforderung, ansonsten
bei Nicht- oder Spätzahlung Leistungsfreiheit eintreten kann. Wurde nur die
reine Prämie (ohne Zinsen und Kosten) bezahlt, besteht Deckung:
Bagatellregelung (nach §39a VersVG): 10% der Prämie, maximal € 60.- sind
"folgenfrei". Analoge Regelung besteht auch für Folgeprämien (gem §39 VersVG).
-
Einmalerlag
-
Besondere Prämienzahlungsart in
der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie
einbezahlt.
- EKHG
(Abkürzung)
-
Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
-
Emmission
-
bedeutet das Ausströmen von
luftverunreinigenden
Schadstoffen in die Außenluft.
-
Entwicklungsstand der
Versicherungswirtschaft
-
Kennzahlen des
versicherungswirtschaftlichen Entwicklungsstandes sind u.a. das
Prämienaufkommen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Prämienaufkommen pro
Kopf, aber auch das Verhältnis von Personen- zu Sachversicherungen
(Personenversicherung: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung). Allgemein
wird davon ausgegangen, dass mit steigendem Wohlstand, vermehrter
wirtschaftlicher Aktivität und fortschreitender Arbeitsteilung der Bedarf an
Versicherungsschutz zunimmt.
- ERB
(Abkürzung)
-
Ergänzende Bedingungen für die
Rechtsschutz
- Versicherung
-
Erbschaftssteuer-Versicherung
-
liegt vor, wenn der
Versicherungsnehmer (im Rahmen
einer Lebensversicherung) verfügt, dass die Versicherungssumme im
Leistungsfalle (Ableben) vorrangig dem zuständigen Finanzamt zur Abdeckung der
anfallenden Erbschaftssteuer-Versicherung zur Verfügung gestellt wird, wodurch
der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme
erbschaftssteuerfrei bleibt.
-
Er- und Ablebensversicherung
-
Die Er- und Ablebensversicherung
bietet zahlreiche Möglichkeiten und gilt als wichtigste Form der
Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und
Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der
Versicherungssumme erfolgt
- bei Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer oder
- bei Tod des Versicherten
innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen.
Das Kapital kann dabei
monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.
-
-
Erstrisikoversicherung
(Versicherung auf erstes Risiko)
-
Wenn bestimmte Gefahren nach dem
Vertrag bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf den
tatsächlichen Versicherungswert zu entschädigen sind, nennt man dies eine
Erstrisikoversicherung. Es gibt keinen Einwand der Unterversicherung.
Versicherung auf Erstes Risiko:
Viele Versicherungen bieten fixe Pauschalsummen an, bis zu denen jeder Schaden
(bei Einbruchdiebstahl und Beraubung bis zu den angegebenen Wertgrenzen) voll
ersetzt wird. Dies, um die Gefahr einer Unter- bzw. Überversicherung zu
vermeiden.
-
-
Erstversicherer - siehe Direktversicherer
-
-
Explosion
-
ist eine auf dem
Ausdehnungsbestreben von Gasen
oder
Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
-
Extended Coverage - abgekürzt EC
-
(EC) bedeutet: Erweiterte
Deckung. Meist im Anschluss an eine Feuer-Industrie-Versicherung können unter
diesem Titel (gebündelt) die verschiedensten
Gefahrenquellen
versichert werden: - innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder
Aussperrung - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall - Sprinkler-Leckage -
Sturm, Hagel - Gebäudeeinsturz - Nicht genannte Gefahren - Erdbeben -
Hochwasser womit man in die Nähe einer s. auch "ALLRISK" - Versicherung kommen
könnte.
-